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Impressum

Vereinsregisterauszug zum Stichtag 04.03.2011

Allgemeine Daten

Zuständigkeit
BUNDESPOLIZEIDIREKTION SALZBURG
ZVR-Zahl
325849812

Vereinsdaten

Name
Polizeisportverein Salzburg Automodellsport (PSV Automodellsport)
Sitz
Salzburg
c/o
Roland Schantel
Zustellanschrift
5201 Seekirchen, Wiesenstrasse 16
Land
Österreich
Entstehungsdatum
14.03.2007
statutenmäßige Vertretungsregelung
Der Obmann/die Obfrau führt die laufenden Geschäfte des Vereins, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Vorstandsmitgliedern übertragen sind; er vertritt den Vereinnach außen.
Schriftliche Ausfertigungen für den Verein zeichnet der Obmann gemeinsam mit dem Schriftführer; in finanziellen Angelegenheiten gemeinsam mit dem Kassier.
Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle des/der Obmann/frau, des Schriftführers/der Schriftführerin oder des Kassiers/der Kassierin ihre Stellvertreter/innen.
Bankverbindung
Raiffeisenverband Salzburg, Fil. Elsbethen - Glasenbach
Kto. Nr. 27528710, BLZ 35102
BIC: RVSAAT2S , IBAN: AT263510200027528710

Organschaftliche Vertreter

Ehrenobmann

Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)
04.03.2011 - 03.03.2013
Familienname
Selner
Vorname
Michael

Obmann

Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)
04.03.2011 - 03.03.2013
Familienname
Pontiller
Vorname
Walter

Obmann Stellvertreter

Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)
04.03.2011 - 03.03.2013
Familienname
Lindner
Vorname
Christian

Schriftführer

Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)
04.03.2011 - 03.03.2013
Familienname
Schantel
Vorname
Roland

Schriftführer Stellvertreter

Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)
04.03.2011 - 03.03.2013
Familienname
Berrer
Vorname
Franz

Kassier

Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)
04.03.2011 - 03.03.2013
Familienname
Siller
Vorname
Peter

Kassier Stellvertreter

Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)
04.03.2011 - 03.03.2013
Familienname
Siller
Vorname
Sabine

 

Hinweis

Hinweise
Dieser Auszug enthält Angaben über jene Personen, welche als Gründer oder Abwickler auf Grund des Gesetzes (§§ 2 Abs 2 bzw 30 Abs 1 VerG) oder als organschaftliche Vertreter nach den Vereinsstatuten zur Vertretung des Vereins nach außen befugt sind.
Mit Ausnahme der Vertretung durch einen behördlich bestellten Abwickler stützt sich diese Auskunft auch auf Angaben der betreffenden Personen bzw des Vereins über seine Vertretungsverhältnisse und auf die Vertretungsregelung in den vorliegenden Vereinsstatuten.
Insofern wird damit weder mit verbindlicher Wirkung festgestellt noch bestätigt, dass die genannten Personen auch tatsächlich diese Funktionen rechtsgültig innehaben oder hatten. Das Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Auskunft ist soweit geschützt, als nicht jemand ihre Unrichtigkeit kennt oder kennen muss (§ 17 Abs 8 VerG).
Aussteller
BUNDESMINISTERIUM F.INNERES ABT.IV/2 IT-MS

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